UBA meldet Rückgang der Mehrwegquote
Umweltbundesamt | Vor dem Hintergrund der im deutschen Verpackungsgesetz festgehaltenen Zielvorgabe von 70 Prozent Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen meldet das Umweltbundesamt (UBA) jährlich die Mehrweg-Anteile der Getränkesegmente Bier, Wasser, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke.
In seiner neuesten Veröffentlichung über die „Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen“ stellt das Umweltbundesamt bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten für das Bezugsjahr 2021 mit einem Anteil der Mehrweg-Verpackungen von 42,6 Prozent erstmals seit drei Jahren wieder einen Rückgang der Mehrwegquote (–0,5 %) fest. Im vorherigen Jahr betrug der Zuwachs 1,3 Prozent nach 0,6 Prozent im Jahr 2019.
Wie in den vergangenen Jahren hing die Entwicklung des Mehrweganteils vor allem von der Verpackungsentwicklung bei Wässern und bei Bier ab. Während bei Wässern der Mehrweganteil bereits seit 2018 mit durchschnittlich 1,3 Prozent im Jahr ansteigt, nimmt er bei Bier mit Ausnahme des Jahres 2020 kontinuierlich um ca. 0,8 Prozent ab. Aber auch der gestiegene Mehrweganteil bei Wasser konnte den Rückgang des Mehrweganteils des Gesamtmarktes im Jahr 2021 nicht bremsen, weil der Wasserverbrauch wesentlich stärker als der Gesamtmarkt der pfandpflichtigen Getränke zurückgegangen ist. Bei den Erfrischungsgetränken gingen die Anteile der Mehrweg-Verpackungen um 0,6 Prozent zurück, bei den alkoholhaltigen Mischgetränken waren es 0,2 Prozent. Die Entwicklung der Mehrweganteile der einzelnen Getränkesegmente bildet die Tabelle ab. Betont werden muss im Zusammenhang mit der Feststellung, dass einzig Bier über der Zielquote des Verpackungsgesetzes von 70 Prozent bleibt, dass das UBA Fassbier unberücksichtigt lässt und die wahre Mehrwegquote bei Bier deshalb noch deutlich höher liegt als 78 Prozent.