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10.03.1992

Universitäten dürfen ihren Namen vermarkten

Universitäten dürfen ihren Namen vermarkten -- Die Universität Heidelberg hatte einem badischen Betrieb gestattet, im Rahmen eines Lizenzvertrags ihren Namen, das Siegel und das Wappen zu nutzen. Als ein Konkurrent plötzlich seine Werbung mit den gleichen Insignien schmückte, wollte das der Lizenznehmer nicht hinnehmen und klagte auf Unterlassung. Das OLG Karlsruhe hielt das Vorgehen des Lizenznehmers für zulässig (10 U 274/89): Die Universitäten seien dem Staat gegenüber mündig. Bis weit in die Neuzeit hinein hätten sich die Universitäten, die oft älter seien als das Land, das sie unterstütze, aus eigenem Vermögen erhalten. Die Tendenz zur Vermarktung von Schul- und Universitätsnamen sei weit verbreitet, die finanziellen Interessen oft erheblich..

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