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05.05.1994

Zulassung von vergleichender Werbung?

Zulassung von vergleichender Werbung? -- Unter vergleichender Werbung wird eine Vielzahl verschiedener Werbeformen verstanden, denen eine (direkte oder indirekte) Bezugnahme auf Erzeugnisse oder Leistungen von Konkurrenten gemeinsam ist. Diese Werbeformen reichen von sogenannten Alleinstellungsbehauptungen (das größte Teppichhaus der Welt) über Vergleichswerbung ohne Nennung von Konkurrenten (wir sind billiger als unsere Konkurrenten) bis zur ausdrücklichen Nennung von Mitbewerbern oder deren Warenzeichen (X schmeckt besser als Y). Die in den EG- Mitgliedstaaten für die vergleichende Werbung geltenden Regelungen sind nach Art und Inhalt recht verschieden. Das deutsche Recht kennt bisher spezielle Vorschriften über vergleichende Werbung. C 180 S. 14).a..

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