Zahlungsanspruch auf Getränkebezugsverpflichtung
Zahlungsanspruch auf Getränkebezugsverpflichtung -- Im Laufe eines Jahres hatte ein Gastwirt drei Verträge mit einer Brauerei abgeschlossen. Dadurch erhielt er das Inventar mit einer Zahlungsverpflichtung in 45 bzw. 96 Monatsraten. Der Wirt verpflichtete sich im Vertrag, eine bestimmte hl-Menge pro Jahr abzunehmen. Bei Mehrbezug sollten 12,50 DM gutgeschrieben, bei Minderbezug der Wirt belastet werden. Nach Unstimmigkeiten kündigte der Wirt an, Bier von anderen Brauereien beziehen zu wollen. Die Brauerei war damit einverstanden, forderte aber sofort die rückständigen Zahlungen aus den Verträgen. Der Lieferant hatte somit den Gastwirt beim Wort genommen. Bei allen drei Verträgen entfiel sowohl die Bezugsverpflichtung als auch die Ratenzahlungsabsprache einvernehmlich..