Bekömmlichkeitswerbung in der Schußlinie
Bekömmlichkeitswerbung in der Schußlinie -- In jüngster Zeit haben einige öffentlich-rechtliche Lebensmitteluntersuchungsämter das Thema der Bekömmlichkeitswerbung erneut aufgegriffen. Sie wenden sich vor allem gegen Werbeaussagen, die seit Jahrzehnten unangefochten verwendet werden, wie: - appetitanregend; - verdauungsfördernd; - verdauungsanregend; - wohltuend. Diese werden als irreführend bezeichnet und auf der Grundlage des _ 17 LMBG angegriffen. Wenn die hier aufgeführten Aussagen auch eher für Spirituosen als für Bier zutreffend sind, so findet sich doch auch in der Werbung von Brauereien vielfach der Hinweis auf die Bekömmlichkeit des jeweiligen Produktes..