Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Betriebsbesichtigungen
Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Betriebsbesichtigungen -- Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlaß (z. B. von Geschäftsfreunden) können - soweit sie angemessen und nachgewiesen sind - lediglich in Höhe von 80 v. H. steuermindernd berücksichtigt werden; 20 v. H. der Aufwendungen gelten als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben ( 4 Abs. 5 Nr. 2 ESt). Nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. dazu Abschnitt 20 Abs. 7 bis 11 EStR) besteht ein geschäftlicher Anlaß auch bei Bewirtung von Besuchern des Betriebs im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit; d. h., in diesem Fall wird ein Betriebsausgabenabzug nur zu 80 v. H. zugelassen. Die Abzugsbeschränkung gilt ebenfalls, wenn Arbeitnehmer an einer Bewirtung aus geschäftlichem Anlaß teilnehmen. B. B. 1988/II, S..