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05.07.1993

Kommunale Werbeverbote sind unzulässig

Kommunale Werbeverbote sind unzulässig -- Die Kündigung von Ortspächterverträgen, um ein Werbeverbot für alkoholische Getränke oder Zigaretten durchzusetzen, ist unzulässig. In Ortspächterverträgen räumen Städte und Gemeinden den Plakatanschlagunternehmen das Recht ein, gemeindeeigene Grundstücke für Außenwerbung zu nutzen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen aufgehoben, das die Kündigung eines solchen Vertrags durch die Gemeinde Rottenburg noch für zulässig erklärt hatte. Die Gemeinden dürften nicht mit hoheitlichen Mitteln ihre eigene Politik betreiben, die von der Wertung des zuständigen Gesetzgebers abweiche. Besonders Alkohol- und Tabakwerbung solle dabei eingeschränkt oder ausgeschlossen werden..

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