GFGH begrüßt Vereinfachung der Pfandregelungen
In einem Brief an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels, im Vorfeld der Anhörung am 10. April 2003 den neuerlichen Vorstoß des Ministeriums begrüßt, die Pfandregelungen der Verpackungsverordnung zu vereinfachen. Guder wies aber darauf hin, dass der Mehrwegschutz dabei nicht aufgeweicht werden dürfe. Spätestens mit der nächsten Veröffentlichung der Mehrwegquoten würden Erfrischungsgetränke ohne CO2 und Säfte ohnehin unter die Bepfandung fallen, so dass man auch ohne eine Novelle auskommen könnte. Ausdrücklich forderte Guder auch, dass in Zukunft die Mehrwegquote neben dem Gesamtanteil der ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen separat ausgewiesen werden soll. Sollten die in der Verpackungsverordnung festgelegten ökologischen Zielgrößen nicht eingehalten werden, dann tritt der Verband für eine Erhöhung des Pfandsatzes auf mindestens 0,50 EUR bei einem Füllvolumen von bis zu 1,5 Liter ein und auf 1,00 EUR ab einem Füllvolumen von mehr als 1,5 Liter. Auslöser sollten dabei die Verpackungsanteile des Jahres 2004 nach Etablierung des Einwegrückführungssystems sein. Nach Auffassung des Verbandes sollte die Anerkennung als "ökologisch vorteilhafte" Verpackung ausschließlich durch eine offizielle Ökobilanzierung in einem öffentlichen Verfahren mit einer daraus folgenden politischen Bewertung erfolgen. Der jeweils aktuelle ökologische Fortschritt bei optimierten Mehrwegverpackungen sollte als Eintrittsvoraussetzung berücksichtigt, Weiterentwicklungen von Verpackungen separat nochmals begutachtet werden.