Alkoholfreies Bier weiterhin stark gefragt
Aufgrund des Biersteuergesetzes sind Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol.-% oder weniger (alkoholfreies Bier und Malztrunk) nicht mehr Steuergegenstand und werden daher nicht mehr in der Biersteuerstatistik erfasst. Das lässt die hier zu lesende Aufstellung besonders interessant werden für den Markt. Während vom alkoholfreien Weizenbier Impulse ausgehen, verliert der Malztrunk zehn Prozent.