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06.07.2010

Alkoholfreies Bier weiterhin stark gefragt

Aufgrund des Biersteuergesetzes sind Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol.-% oder weniger (alkoholfreies Bier und Malztrunk) nicht mehr Steuergegen­stand und werden daher nicht mehr in der Biersteuerstatistik erfasst. Das lässt die hier zu lesende Aufstellung besonders interessant werden für den Markt. Während vom alkoholfreien Weizenbier Impulse ausgehen, verliert der Malztrunk zehn Prozent.

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