05.11.1997

Beanstandete Werbung

Insgesamt wurden im zurückliegenden Jahr beim Deutschen Werberat 174 beanstandete Fälle entschieden, davon 71 mit dem Thema Frauendiskriminierung und neun Fälle aus dem Bereich alkoholische Getränke.
Die König Brauerei, Duisburg, warb mit der Abbildung einer tiefdekolletierten Dame im schwarzen Abendkleid, die sich nach vorn beugt, um Kerzen auszublasen. Gegen dieses Sujet wurde beim Deutschen Werberat Beschwerde eingelegt, weil sie angeblich frauendiskriminierend sei.
Der Werberat beanstandete diese Werbung aber nicht, da die bloße Abbildung einer Frau in einem Kleid mit Dekolleté beim Ausblasen von Kerzen nicht grundsätzlich als herabwürdigend und diskriminierend anzusehen und die vorgebeugte Haltung der dargestellten Situation angepaßt sei..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld