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12.11.1997

Marketing für mittelständische Brunnenbetriebe

Das Marketing bei Mineralwasser wird durch die rechtlichen Vorgaben der Mineral- und Tafelwasserverordnung bestimmt. Diese soll, wie Manfred Mödinger im „Mineralbrunnen“ Nr. 7, 1997, S. 294, schreibt, den Verbraucher vor Täuschung schützen. Diese Absicht ist dem Image des Produktes bisher sehr gut bekommen und sollte lt. Mödinger unter allen Umständen von den Mineralbrunnen im eigenen Interesse, trotz der damit auch verbundenen Einschränkungen, beibehalten werden.
Im Rahmen der EU-Gesetzgebung, an die die deutsche Mineral- und Tafelwasserverordnung angepaßt werden muß, wird man von der deutschen Definition von Mineralwasser sicher Abschied nehmen müssen. Der Begriff „Quellwasser“ hat nicht nur einen guten Klang. Er erfährt auch durch die neue EU-Verordnung eine gewaltige Aufwertung..

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