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17.09.1998

Entschließung zu den geplanten Werbeeinschränkungen

Auf der Delegiertenversammlung des Deutschen Brauer-Bundes am 17. Juni 1998 in München lehnte der Deutsche Brauer-Bund die „Überlegungen“ des Bundesgesundheitsministeriums zu einer Einschränkung der Werbung für Bier entschieden ab.
Für die deutschen Brauer ist Werbung ein konstitutiver Bestandteil einer freiheitlichen und sozialen Marktwirtschaft. Eingriffe in die Werbefreiheit treffen alle Brauereien, unabhängig von ihrer Größe. Die „Überlegungen“ des Gesundheitsministeriums laufen in letzter Konsequenz auf ein fast völliges Verbot der Werbung für Bier hinaus.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Werbung für alkoholische Getränke und Alkoholmißbrauch. Dazu gehört zum Beispiel die Aktion PLAY OFF, die sich vor allem an junge Dis-kothekenbesucher wendet..

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