Grundsteuerreform: Als Brauerei vorbereitet sein
Grundbesitzwert | Die Grundsteuerreform steht vor der Tür. Brauereien mit Immobilienbesitz sollten sich jetzt Gedanken machen, wie sie diese bevorstehende Aufgabe bestmöglich abwickeln. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Ab Juli beginnt die Frist zur Übermittlung der dafür relevanten Daten ans Finanzamt. Das fordert von jedem Immobilienbesitzer bis Ende Oktober eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“.