04.11.2008

Beschaffung von Investitionsgütern

Investitionsgüter müssen heute mehr denn je langfristig intensiv genutzt und permanent verfügbar sein. Neben den einmaligen Anschaffungs- und Installationskosten entstehen Folgekosten für die Nutzungsdauer. Die Kosten für Instandhaltung wie Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung bestimmen im Wesentlichen die Folgekosten. Es ist sinnvoll, den Funktionsträger „Instandhaltung“ mit in den Planungs- und Beschaffungsvorgang einzurechnen. Die Richtlinie VDI 2891 „Instandhaltungskriterien bei der Beschaffung von Investitionsgütern” gibt Hinweise auf die kostentreibenden und investitionsabhängigen Kriterien der Instandhaltung. Hierbei werden die Zuständigkeiten von Lieferanten und Kunden tabellarisch aufbereitet.

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