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Rettungsring (Foto: Erwin Nowak on Pixabay)
20.03.2020

Existenz kleiner Gastronomie-Unternehmen sichern

COVID-19 | Angesichts der Corona-Pandemie ist ein entschlossenes Handeln der Bundesregierung dringend nötig, um drohende Unternehmensinsolvenzen abzuwenden, denn z.B. in der Gastronomie haben viele Betriebe eine schlechte Ausgangslage.

Zu Beginn der Corona-Pandemie, die derzeit über die deutsche Wirtschaft hereinbricht, haben viele kleine Unternehmen denkbar ungünstige Ausgangsbedingungen. Sie starten schon mit einer schwachen Bonitätsbewertung in die Krise. Besonders die Gastronomie-Branche trifft es hart. Nicht nur weil das Geschäft praktisch vollständig zum Erliegen gekommen ist, auch weil es sich um die Branche mit dem höchsten Anteil an kleinen Unternehmen mit schwacher Bonität handelt. Das melden das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim und die Creditreform Wirtschaftsforschung aus Neuss in einer Presseinformation vom 18. März 2020. Grundlage der Untersuchung ist das Mannheimer Unternehmenspanel, das auf den Datenbanken von Creditreform basiert.

Maßnahmen zum Schutz vor Liquiditätsproblemen

Die Bundesregierung hat großes Besteck ausgepackt: Kredite in unbegrenzter Höhe für Unternehmen, die durch die Krise in Liquiditätsengpässe geraten, eine deutliche Ausweitung des Kurzarbeitergeldes und die Ankündigung von erleichterten, umfangreichen Steuerstundungen. Außerdem soll die Insolvenzantragspflicht mindestens bis zum Herbst ausgesetzt werden. Vorstellbar ist aber auch eine Verlängerung bis zum 31. März kommenden Jahres. Alles Maßnahmen, die durch die Unterbrechung globaler Warenketten, durch das rapide Wegbrechen der Nachfrage und durch fehlende Arbeitskräfte wegen Erkrankung und Kinderbetreuung notwendig geworden sind. Sie zielen darauf ab, Unternehmen vor der Insolvenz zu retten, die in existenzbedrohende Liquiditätsprobleme geraten sind.

Trotz Hochkonjunktur oft schlechte Voraussetzungen

„Die Entschlossenheit der Bundesregierung scheint dringend nötig zu sein“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Pressesprecher und Leiter der Wirtschaftsforschung von Creditreform. „Viele Unternehmen starten trotz einer langen Phase der Hochkonjunktur mit schlechten Voraussetzungen in die vielleicht größte wirtschaftliche Krise der Nachkriegsgeschichte.“

Schwache Bonität vieler Gastronomie-Unternehmen

Hantzsch weiter: „Mehr als 10 Prozent der Unternehmen der Privatwirtschaft, die älter als drei Jahre und damit den Kinderschuhen entwachsen sind, haben eine schwache oder noch schlechtere Bonitätsbewertung. Es geht hier um etwa 345.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Mio. Beschäftigten.“ Auch in dieser Kategorie von Unternehmen weist die Gastronomie den höchsten Anteil mit schwacher Bonität auf: 16 Prozent der kleinen Gastronomieunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (fast 24.000 Unternehmen) weisen eine schwache Bonitätsbewertung auf. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Anteile an kleinen Unternehmen mit schwacher Bonität finden sich bei den Automobilzulieferern (15 Prozent) und in der chemisch/ pharmazeutischen Industrie (14 Prozent).

Bei den größeren Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten zeigt sich ein etwas anderes Bild. Hier sind die Anteile der insolvenzgefährdeten Unternehmen deutlich geringer. An der Spitze findet sich aber auch hier die Gastronomie, gefolgt vom Beherbergungsgewerbe und den Sport- und Freizeitdienstleistungen.

Begrenzte Durststrecke

„Diese Ergebnisse spiegeln die Strukturprobleme der privaten Wirtschaft in Deutschland vor der Corona-Krise wider“, erläutert Dr. Georg Licht, Forschungsbereichsleiter am ZEW, „sie zeigen die Verhältnisse zu Beginn der Krise. Die Branchen werden aber in ganz unterschiedlicher Weise durch einen monatelangen Stillstand des Wirtschaftslebens betroffen sein“. Größere Anschaffungen, vielleicht auch Urlaubsreisen, werden zum Teil nachgeholt werden. Dienstreisen, Kino- und Konzertbesuche aller Voraussicht nach dagegen nicht. Gerade die Freizeit-, Sport- und Kulturdienstleister werden in besonderem Maße unter dem zeitweiligen Nachfrageausfall leiden. Je nach Dauer des Lockdowns können ihre Jahresumsätze um 30 bis 40 Prozent geringer ausfallen. Solche Einbrüche katapultieren auch Unternehmen mit vorher guter Bonität in die Insolvenz, wenn sie keine Unterstützung erhalten. „Dass die Bundesregierung hierfür keine Grenzen definiert hat, ist richtig“, meint Dr. Georg Licht vom ZEW, „der Erhalt der Unternehmensstrukturen über eine begrenzte Durststrecke hinweg ist auf längere Sicht ökonomisch besser, als eine Insolvenz von im Grunde gesunden Unternehmen zuzulassen, die dann nach der Krise erst wieder gegründet und neu aufgebaut werden müssen.

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