13.03.1995

Lärm-Rente für Anwohner

Lärm-Rente für Anwohner -- Das Landgericht Kempten hat den Eigentümer einer Gaststätte verklagt, einem Anwohner eine monatliche Lärmrente zu bezahlen. Dies sei als Entschädigung für den Lärm ankommender und abfahrender Gästefahrzeuge gedacht. In dem Autolärm sahen die Richter eine wesentliche Beeinträchtigung des Klägers gemäß _ 906 BGB. Die Gaststätte muß zwar nicht geschlossen werden, dafür wurde dem Kläger ein angemessener Ausgleich zugesprochen. Der Entscheid stützt sich auf die Überschreitung der Dezibel-Richtwerte, die in der TA Lärm festgelegt sind. Das Gericht betonte zwar, daß es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handle, doch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fürchtet eine Welle von Folgeklagen auf seine Mitgliedsbetriebe zukommen..

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