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08.02.1994

Sicherheit im Lager (Schluß)

Sicherheit im Lager (Schluß) -- Flurförderzeuge: Dem freizügigen Transport von Gütern im Lager und zur Verladung dienen Flurförderzeuge. Das sind z. B. Hubwagen, Elektrokarren, Schlepper, Gabelstapler u. a.: Für sie gilt die UVV Flurförderzeuge (VBG 12a) und die UVV Kraftbetriebene Flurförderzeuge (VBG 12b) sowie verschiedene Richtlinien, Grundsätze und Prüfbücher 11). An allen Geräten muß zumindest die höchstzulässige Belastung angegeben sein, wenn nicht gemäß UVV weitere Angaben gefordert sind. Man unterscheidet zwischen nicht kraftbetriebenen und Flurförderzeugen mit motorischem Antrieb. Handbetriebene Flurförderzeuge: Darunter fallen Hebelroller, das sind Geräte, die unter Rollbehältern oder dgl. gefahren werden. Sie sind mindestens jährlich durch Sachkundige zu prüfen. B. 1002,.

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