Sicherheit im Lager (Fortsetzung)
Sicherheit im Lager (Fortsetzung) -- Die höchstzulässige Stapelhöhe ist von folgenden Faktoren abhängig: Die Tragfähigkeit von Stapelbehältern und Stapelhilfsmitteln ist vom Hersteller anzugeben. Dieser Wert darf nicht überschritten werden, da sonst der Stapelbehälter oder die Runge einknicken könnte und der Stapel einstürzt. Die Tragfähigkeit bei Flachpaletten ohne Stapelhilfsmittel - wie Getränkekästen - hängt vom Ladegut ab und ist vom Hersteller zu erfragen. Bei Einweggebinden in Traypackungen ist eine andere, oft geringere Tragfähigkeit gegeben. Sie kann ggf. durch Umreifen oder Umschrumpfen mit einer Folie erhöht werden, so daß die Trays bei Belastung nicht ausweichen können. Stapel müssen so erstellt werden, daß sie nicht umkippen können. Dazu ist ein rechnerischer Nachweis nötig.