Eingabehilfen öffnen

05.08.1993

Sicherheit im Lager (Fortsetzung)

Sicherheit im Lager (Fortsetzung) -- Die höchstzulässige Stapelhöhe ist von folgenden Faktoren abhängig: Die Tragfähigkeit von Stapelbehältern und Stapelhilfsmitteln ist vom Hersteller anzugeben. Dieser Wert darf nicht überschritten werden, da sonst der Stapelbehälter oder die Runge einknicken könnte und der Stapel einstürzt. Die Tragfähigkeit bei Flachpaletten ohne Stapelhilfsmittel - wie Getränkekästen - hängt vom Ladegut ab und ist vom Hersteller zu erfragen. Bei Einweggebinden in Traypackungen ist eine andere, oft geringere Tragfähigkeit gegeben. Sie kann ggf. durch Umreifen oder Umschrumpfen mit einer Folie erhöht werden, so daß die Trays bei Belastung nicht ausweichen können. Stapel müssen so erstellt werden, daß sie nicht umkippen können. Dazu ist ein rechnerischer Nachweis nötig.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon