Verpackungsverordnung
Verpackungsverordnung -- Die Verpackunsgverordnung tritt ab 1. 12. 1991 in Kraft. Darauf verwies der Bayerische Brauerbund jetzt in seinen Mitteilungen noch einmal. Hersteller und Vertreiber werden dann für die Rücknahme und Verwertung gebrauchter Verpackungen vom Endverbraucher in die Verantwortung genommen. Auch Brauereien können als Endverbraucher beim Bezug von Hilfs- und Rohstoffen, soweit diese im Sinne der Verpackungsverordnung verpackt verkauft werden, betroffen sein. Im einzelnen enthält die Verpackunsgverordnung folgende Regelungen: - Vorrang hat die stoffliche Verwertung gebrauchter Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen; - thermische Verwertung ist künftig nicht mehr möglich. Ab 1. 12. Die Frage, ob z. B. Ab 1. 4. Umverpackungen sind z.B. 1. Ferner gilt ab 1. 1. B. 1. 1993)..