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18.05.1999

Ausnahmeregelung für Kunststoffkästen

Nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes hat die EU-Komission der Ausnahmeregelung bezüglich der Schwermetalle in Kunststoffkästen zugestimmt. Voraussetzung ist, daß die schwermetallhaltigen Kunststoffmaterialien sowohl auf der Herstellerseite wie auch auf der Abfüllerseite in geschlossenen und kontrollierten Kreisläufen geführt werden.
Es darf also beim Recycling von Kunststoffkästen und -paletten kein schwermetallhaltiges Material aus der Aufarbeitung von anderen Produkten (z.B. alte Mülltonnen) zugemischt werden. Ebensowenig dürfen die schwermetallhaltigen Kunststoffkästen und -paletten zu anderen Produkten (z.B. Parkbänken) umgearbeitet werden.-% das Maximum darstellt. Die Voraussetzungen hierfür sind durch die Bepfandung sicherlich geschaffen..

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