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19.05.1999

Flaschenverschlüsse – Qualitative und haftungsrechtliche Aspekte. Fortsetzung

Risikominimierung durch Ventilverschlüsse

Ein gewisses Risiko, daß Verbraucher durch Spontanbrüche von Glasflaschen Verletzungen erleiden oder auch Sachbe-schädigungen hinnehmen müssen, ist zweifelsfrei gegeben. Derartige Spontanbrüche sind im Warenverkehr oder beim Verbraucher jedoch äußerst selten. Verletzungsgefahren sind nicht nur bei den karbonisierten Getränken wie Mineralwasser, Limonaden, Sekt und Bier gegeben, sondern auch bei zunächst CO2-freien Getränken, wie beispielsweise Fruchtsäften und Nektaren, in denen nach Infektionen CO2-bildende Gärungsprozesse ablaufen können. Das Platzen einer teilentleerten Flasche ist aber besonders gefährlich, da durch das große expandierende Gasvolumen eine erhebliche Splitterwirkung erzeugt wird..

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