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31.05.1999

Flaschenverschlüsse - Qualitative und haftungsrechtliche Aspekte Fortsetzung

Produkthaftung

Beim Inverkehrbringen CO2-haltiger Getränke in Flaschen muß der Abfüller bestrebt sein, die damit verbundenen Risiken für den Verbraucher weitestgehend auszuschließen. Folgende Gefahren sind gegeben:

- Mehrwegflasche enthält Lauge aus der Reinigungsmaschine;
- Flaschenverschluß springt geschoßartig von der Flaschenmündung;
- Glasflasche zerplatzt explosionsartig.

Verursacht der Hersteller schuldhaft durch ein fehlerhaftes Lebensmittel oder eine fehlerhafte Verpackung bei einem Verbraucher einen Personenschaden oder Sachschaden, so haftet er hierfür gemäß § 823 BGB in unbegrenzter Höhe. Bei Vorliegen einer Laugeflasche würde gleichzeitig auch gegen ein Schutzgesetz wie das Lebensmittel- und Bedarfsgegen-ständegesetz (LMBG) verstoßen..

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