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13.10.1999

Die Liberalisierung des Strommarktes - Stromversorgung Heute und Morgen

Auf dem 4. Energietechnischen Seminar am 3. Und 4. März 1999 in Freising erläuterte Dr.-Ing. Georg F. Schu, Inhaber des IGS Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik, Hallbergmoos, aktuelle und zukünftige Entwicklungen auf dem Stromsektor. Grundlage der Liberalisierung auf dem Strommarkt ist die „EU-Richtlinie Strom“ vom 19.2.1997, die folgende gestaffelte Mindestöffnung aller europäischen Strommärkte vorschreibt:

q Bis 19.02.1999: 23 % Marktöffnung (Verbraucher > 40 GWh)
q Bis 19.02.2000: 28 % Marktöffnung (Verbraucher > 20 GWh)
q Bis 19.02.2000: 33 % Marktöffnung (Verbraucher > 9 GWh)

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales deutsches Recht erfolgte durch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 am 24.2.1998..

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