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08.06.1998

Lärmemission bei Getränke-Abfüllanlagen

Ein Mineralbrunnenbetrieb plante, in einem vorhandenen Gebäude eine Abfüllanlage für Getränke in Glasflaschen mit einer Leistung von 12 000 Fl/h neu zu installieren. Die Raumabmessungen betrugen 15 m x 19 m x 7 m. Die Wände waren verputzt. Die Abbildung zeigt die Maschinenbestückung und den Fluß der Kästen und Flaschen.
Der Maschinenhersteller hatte seinem Angebot eine Lärmprognose beigefügt. Er hatte sie auf der Grundlage der von ihm ermittelten Schalleistungspegel der Anlagenteile für die Arbeitsplätze in der vorhandenen Halle ausarbeiten lassen. (s. Abb. 1). Die angegebenen Werte zeigen, daß der Pegel von 85 dB(A) an allen Arbeitsplätzen überschritten wird. Hersteller und Betreiber suchten daraufhin gemeinsam Rat beim Technischen Aufsichtsdienst der BGN..

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