Eingabehilfen öffnen

19.01.2010

Versicherungsschutz erloschen – Neuantrag notwendig

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) informiert: Ist die freiwillige Versicherung bei der BGN einmal erloschen, weil die Beiträge oder Beitragsvorschüsse nicht gezahlt wurden, gewährt nur ein Neuantrag den Versicherungsschutz. Wer rückständige Beiträge für bereits gewährten Versicherungsschutz nachträglich zahlt, steht also nicht automatisch wieder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon