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19.03.2024

Keine Kompromisse bei Sicherheit und Qualität

Für eine Brauerei steht höchste Produktqualität natürlich immer an erster Stelle. Das ist nicht nur eine Folge brauerischen Selbstverständnisses, sondern verbindliche rechtliche Grundlage eines jeden Herstellers von Lebensmitteln. Beim Gesundheitsschutz darf das Unternehmen keine Kompromisse eingehen. Es muss sicherstellen, dass die Verbraucher (und somit letztlich auch das eigene Unternehmen) unter keinen Umständen von den auf dem Markt befindlichen Produkten gefährdet werden. Um hier nicht in einer Kostenexplosion zu ertrinken, gilt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Qualitätssicherung anzuwenden. Dario Cotterchio navigiert Sie ab Seite 202 im ersten Teil seines zweiteiligen Beitrags durch die Untiefen der dabei zu beachtenden theoretischen Grundlagen.

Verpackungssicherheit – Verpackungen für Getränke sollen nicht nur zum Kauf animieren. Sie sollen das Produkt einerseits schützen, andererseits aber auch sicherstellen, dass keine Verletzungsgefahr von ihm ausgeht. Wie etwa durch gebrochene Griffleisten eines Getränkekastens. Um diese Merkmale zu erfüllen, bedarf es Spezifikationen. In der Braubranche sind die sogenannten Speziellen Technischen Liefer- und Bezugsbedingungen verbreitet. Achim Nieroda bringt Sie in Bezug auf die neu überarbeiteten Standards ab Seite 198 auf den aktuellen Stand.

Schankqualität – Beim Offenausschank von Getränken kann es an vielen Stellen zu negativen sensorischen Veränderungen im Getränk kommen. Die Verantwortung dafür pauschal dem Wirt zuzuschreiben, wäre zu kurz gedacht. Viele Ursachen liegen auch in der Schankanlage selbst begründet. Dr. Johannes Tippmann betrachtet im ersten Teil seiner dreiteiligen Artikelserie ab Seite 205 die Abläufe beim Einschenken.

Sicherheitskältemittel – Die jüngst in Kraft getretene, novellierte F-Gase-Verordnung ändert viele Vorgaben für Planer, Anlagenbauer und Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Jetzt geht es um Planungssicherheit für die nächsten Jahre, denn die bisher oft verwendeten, fluorierten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden, spätestens 2050 soll komplett Schluss sein. Christoph Brauneis erläutert ab Seite 216 die neuen Regelungen.

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