29.11.1999

Erweiterung der Möglichkeit von Abfüllkooperationen

Die Möglichkeit von kleinen und mittleren Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von unter 200 000 Hektolitern, Abfüllkooperationen zu bilden und dabei die individuellen Steuervorteile beizubehalten, ist wesentlich erweitert worden. Dafür hatte sich der Deutsche Brauer-Bund beim Bundesministerium für Finanzen mit Nachdruck eingesetzt. Einzelne Räume und Flächen sollen zukünftig in demselben Bundesland oder im Umkreis bis zu 50 km als „zum Herstellungsbetrieb gehörend“ behandelt werden können. Soll Bier in einer anderen Brauerei abgefüllt werden, kann zum Erhalt des individuellen Steuersatzes ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Damit bleibt verbundenen Unternehmen die Steuerermäßigung unter Berücksichtiung des zusammengerechneten Ausstoßes in jedem Fall erhalten..

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