Biersteuerharmonisierung: Elemente aus Modellen verschiedener Urheber
Wie bereits berichtet, haben Vertreter des Bundesfinanzministeriums (BFM) und der Länder auf Referatsebene in einer Besprechung am 18. 9. 1991 offene Fragen der Biersteuerharmonsierung diskutiert (s.a. Brauwelt Nr. 29, 1991, S. 1683). Der Deutsche Brauer- Bund, der nach eigenen Angaben die Vorabinformation durch das Biersteuerreferat des BMF auf ausdrücklichen Wunsch des Referates vertraulich behandelt hatte, teilte jetzt dazu ergänzend mit, daß der maximale Steuerermäßigungsbetrag mit 265 625 DM bei einem Jahresausstoß von 100 000 hl erreicht wird. Aus der vom DBB erstellten Tabelle (s.u. Der zuständige Staatssekretär Dr. Zeitler geht lt. DBB davon aus, daß der gefundene Kompromiß auf breite Zustimmung stoßen sollte, weil er Elemente aus Modellen verschiedener Urheber vereinigt..