Kein Schadensersatz für französische Brauerei
Nach einem Urteil des 7. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln vom 19. 7. 1991 (AZ.: 7 U 143/90) kann ein ausländisches Unternehmen von der Bundesrepublik keinen Schadensersatz fordern, auch wenn ihm durch deutsche Gesetze, die im Widerspruch zum EG-Recht standen, Gewinnausfälle entstanden sind. Die elsässische Brauerei hatte in ihrem besten Exportjahr bis zu 100 000 hl Bier nach Deutschland exportiert, bis dieser Export 1982 aufgrund der verschärften Kontrollen wegen Verstoßes gegen das Reinheitsgebot völlig zum Erliegen gekommen war. Fünf Jahre später verurteilte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik wegen eines Verstoßes gegen den EWG-Vertrag, da sie den Import von Bier untersagte, das in anderen EG- Staaten rechtmäßig produziert worden war..