Vereinbarungen zur Sudhausabnahme
Vereinbarungen zur Sudhausabnahme -- Bei der Vergabe neuer Sudwerke, aber auch bei der betriebsinternen Überprüfung der Sudhausarbeit richteten sich die technologischen Eckwerte bzw. die lieferantenseitigen Gewährleistungen und die Vorgaben und Bedingungen seitens der Brauereien weitergehend nach den Münchner Vereinbarungen aus dem Jahre 1962. Wie Prof. Dr. Heinz Miedaner beim 25. Technologischen Seminar 1992 in Weihenstephan ausführte, sind die Gewährleistungen hinsichtlich qualitativer Kriterien ständig dem Stand des Wissens angepaßt worden, während die für die quantitativen Aspekte (Malzausbeute, Sudhausausbeute, usw.) der Sudwerke immer noch die Münchner Vereinbarungen als Standard für die Beurteilung herangezogen werden. Seitdem hat sich aber die Technologie stark geändert. B. B. Dr.