Die umgekehrte Diskriminierung und das Reinheitsgebot
Die umgekehrte Diskriminierung und das Reinheitsgebot -- In der Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht 17, Nr. 5, S. 487 - 517 (1990) hat sich der Bayreuther Prof. Dr. R. Streinz mit dem Problem umgekehrter Diskriminierungen im Bereich des Lebensmittelrechts beschäftigt. Da hierbei immer wieder auf das Reinheitsgebot für das deutsche Bier eingegangen wird und der Begriff umgekehrte Diskriminierung im Alltagsleben der Brauereien bislang nicht Eingang gefunden hat, soll auf diesen Aufsatz kurz eingegangen werden. Es wird der Begriff im Allgemeinen dahin definiert, daß ein Staat seinen eigenen Staatsangehörigen gegenüber strengere Vorschriften anwendet als gegenüber Ausländern. Deswegen spricht man auch von Inländerkiskriminierung. 100 a Abs. 3 Abs.1, Art. 12, Art. 2 Abs.