H-FCKW Ausstieg rückt näher
Nach der EG-Verordnung EG 2037/2000 vom 29.05.2008 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und der Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (ChemOzonSchutzV vom 20.08.2008), ist ab dem 1. Januar 2010 die Verwendung von neu produziertem R22 (Chlordifluormethan) zu Reparatur- und Wartungszwecken verboten. Es darf nur noch recyceltes R22 verwendet werden. Zu bedenken ist auch, dass aufbereitetes R22 nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. An Umrüstung, Austausch, Retrofit oder eine Neuanlage sollte noch jetzt gedacht werden. Der 1. Januar 2015 ist dann der Stichtag für alle H-FCKW Anlagen – das H-FCKW Verbot tritt in Kraft. Bestehende Anlagen dürfen weiter verwendet werden, solange kein Eingriff in den Kältemittelkreislauf erfolgt..