Ein Architekturwettbewerb für eine Brauerei
Die Vergabe von Anlagentechnik durch ein vorgeschaltetes Ausschreibungsverfahren stellt in der Braubranche nichts Unübliches dar. Das dafür benötigte Gebäude existiert entweder bereits oder befindet sich parallel in der Planungsphase. Hierfür wird der Architekt meist direkt beauftragt und agiert nach den strikten Vorstellungen des Bauherren oder des Investors. Für das Planungsbudget erhält der Auftraggeber zwangsläufig nur eine einzige gestalterische Lösung, die mehr oder weniger noch modifiziert werden kann. Die Möglichkeit, auch die Gestaltung des Gebäudes einem Wettbewerb auszusetzen, wird, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Betracht gezogen.