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22.01.2013

Starthilfe zum betrieblichen Energiemanagement

Um den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2013 unter anderem nachweisen, dass sie ein Energiemanagement oder – im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen – ein entsprechendes Audit durchgeführt haben. Die Initiative „EnergieEffizienz“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unterstützt Unternehmen aus Industrie und Gewerbe mit einem Handbuch und einem Webspecial unter www.stromeffizienz.de bei der Einführung eines betrieblichen Energiemanagements. Als Voraussetzung für die Gewährung des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer müssen große Unternehmen zukünftig eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder dem Europäischen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Betriebsprüfung (EMAS) nachweisen. Kleine und mittlere Unternehmen, denen häufig die notwendigen Ressourcen für die Einführung eines kompletten Energiemanagements fehlen, können mit Hilfe des dena-Handbuchs einzelne Bestandteile wie die kontinuierliche Erfassung von Energieverbräuchen- und kosten einführen. Bei der Planung und Umsetzung von Energie-

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