Anti-Kartell-Zerberus? Eher ein zahnloses Schoßhündchen!
Genauso legt SABMiller das Urteil der mexikanischen Kartellbehörde vom 12. Juli 2013 aus. Dieses hält die Gültigkeit von Exklusivverträgen aufrecht. SABMiller hatte dort 2010 Klage eingereicht und die beiden größten Brauer – Modelo (AB-InBev) und FEMSA (Heineken) – bezichtigt, den Markt mit Exklusivverträgen zu blockieren. In mündlichen oder schriftlichen Exklusivverträgen stimmen die Kunden zu, die jeweiligen Marken exklusiv anzubieten als Gegenleistung für finanzielle und materielle Vorteile.