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28.04.2026

Giganten der Biergeschichte: Herzog Wilhelm IV. von Bayern

Urahn der bierigen Reinheit | Mit dieser Folge begeben wir uns so weit in die Vergangenheit wie noch nie zuvor in dieser Reihe. Das ausgehende Mittelalter war eine Zeit großer Entdeckungen und Umwälzungen. In diese Zeit hineingeboren wurde ein Spross der Wittelsbacher, der aber zur Hälfte auch Habsburger war. Beschäftigen wir uns mit dem bewegten Leben dieses Bayernherzogs, das vielen Lesern sicher nicht so bekannt ist wie seine berühmte Verordnung.

Als Wilhelm am 13.11.1493 in München das Licht der Welt erblickte, war sein Großvater mütterlicherseits, Kaiser Friedrich III., kurz zuvor nach der längsten Regentschaft aller Kaiser des Heiligen Römischen Reiches verstorben. Auch die Großmutter auf dieser Seite, Eleonore Helena von Portugal, entstammte dem Hochadel und war bereits jung verstorben. Das Kaiserpaar hatte zwei Kinder: Maximilian, der seinem Vater als Kaiser nachfolgte und als „Letzter Ritter“ in die Geschichte eingehen sollte. Die Tochter Kunigunde (von Österreich) war sechs Jahre jünger und wuchs überwiegend in Wiener Neustadt und Graz auf. Sie wurde – leider nicht unüblich – zum Spielball der machtpolitischen Intrigen ihres Vaters und ihres zukünftigen Gatten. In einem unwürdigen Erbschafts- und Mitgiftsgeschacher wurde sie mit dem 18 Jahre älteren Wittelsbacher Herzog Albrecht IV. verheiratet. Den sie aber angeblich sogar liebte! Von ihren acht Kindern (geboren zwischen 1488 und 1502) sind für unsere Betrachtung weitgehend die beiden Söhne Wilhelm und Ludwig von Belang.

Auch Albrecht IV. hatte mit den Wittelsbachern eine starke Hausmacht. Ursprünglich sollte er Kleriker werden, entschied sich aber doch für Macht und Ehrgeiz. Es ist erstaunlich, wie viel Streit zwischen den Wittelsbachern und den Habsburgern in dieser Zeit herrschte. Es ging immer um Geld und Landbesitz, alles war wichtige Verhandlungsmasse für diplomatisch bedeutsame Hochzeiten.

Albrecht wurde ein erfolgreicher Politiker, verdiente sich im Laufe seines Lebens den Beinamen „Der Weise“ und gilt als erster Humanist auf Bayerns Thron. Außerdem legte er seinem Sohn am 30.11.1487 gewissermaßen eine Verordnung vor, an der sich dieser später sicher orientierte.

Der heute als „Münchner Reinheitsgebot“ bekannte Text besagte, dass Bier „nu füran auch aus nichts anderem dann Hopfen, Gersten und Wasser gesotten werden“ durfte. Außerdem regelte Albrecht damit den Bierpreis, schrieb eine Qualitätskontrolle vor und gab eine Ausschankverordnung vor.

Prominente Paten, Freudenfeuer und ein berühmter Erzieher

Wilhelms Geburt gingen drei Töchter voraus, die – ungewöhnlich in dieser Zeit – alle die Kindheit überlebten. Dennoch war die Freude groß, war doch mit dem ersehnten „Stammhalter“ die dynastische Nachfolge gesichert. Mädchen galten nur als Mütter, „gut verheiratete“ Frauen oder Nonnen etwas – in dieser stark patriarchalischen Gesellschaft.

Porträtgemälde von Wilhelm IV. (1493 – 1550) (Foto: Alte Pinakothek, München)

Als die geglückte Geburt des ersten Sohns die Runde machte, wurde auf dem Münchner Marktplatz ein Freudenfeuer entzündet, während in allen Kirchen Glocken erklangen. Aus Trauer um den kurze Zeit zuvor verstorbenen Großvater des Neugeborenen, Kaiser Friedrich III., verzichtete man allerdings auf Musik.

Die Augustiner- und Barfüsser-Mönche erhielten ein Weingeschenk, um sie so für das Singen der Messen zu entlohnen. Getauft wurde Wilhelm von Balthasar Hundertpfund „zu unser lieben frauen auf dem kor“. Gemeint ist die damals gerade fertig gestellte Münchner Frauenkirche, deren erster Pfarrer Hundertpfund war. Die Patenschaft für Wilhelm übernahmen Graf Jörg von Helfenstein, Graf Ulrich von Montfort sowie der Hofmeister Herzog Albrechts, Jörg von Eisenhofen.

Zwei Jahre nach Wilhelm kam Ludwig zur Welt. Später noch Ernst als dritter Sohn. Alle Söhne wurden auf Namen getauft, die in der Familie der Wittelsbacher eine gewisse Tradition besaßen. Die beiden älteren Söhne sollten später noch Anlass zu einem politischen Kampf ihrer Mutter geben.

Die Familie lebte anfangs im „Alten Hof“ in Münchens Altstadt. Die nur 200 Meter entfernte „Neuveste“ (Neue Feste), der Vorgänger der heutigen Residenz, war als Wohnsitz noch nicht bereit und wurde erst während Wilhelms Regierungszeit bezogen. Es gab jedoch verschiedene andere Residenzen wie Straubing oder Landshut, wo alle gemeinsam gelegentlich hinreisten und Zeit verbrachten. Erzogen wurden die jungen Herzöge von dem bedeutenden bayerischen Humanisten und Geschichtsschreiber Johannes Turmair aus Abensberg (1477–1534), der aus zweierlei Gründen in die Geschichte einging.

Einerseits gilt er als Autor der ersten Enzyklopädie und als Vater der bayerischen Geschichtsschreibung, andererseits war sein Pseudonym „Aventinus“ („der Abensberger“) nützlich, als Mathilde Schneider (Folge 28, BRAUWELT Nr. 50, 2023) von der gleichnamigen Brauerei in Kelheim gute 400 Jahre später einen griffigen Namen für ein Weizenstarkbier suchte. Der Name wurde vom Brauerbund anfangs nicht genehmigt, aber man machte zum Glück einen Märtyrer „Hl. Aventinus“ aus, der offiziell Namenspate wurde. Den Biertrinkern ist der Abensberger aber sicher näher, nicht nur geografisch.

Früher Einstieg in die Politik

Wilhelm wurde früh in die Politik eingespannt, die, wie immer schon, von Intrigen und Gewalt geprägt war. Vater Albrecht hatte vier ältere Brüder, und nach den herrschenden Gesetzen wurde die Macht unter ihnen geteilt. Nachdem Albrecht drei bereits überlebt hatte, drängte er den letzten Bruder, Siegmund, mit nicht sehr schönen Mitteln aus der Mitregierung und regierte ab 1467 allein. Er konnte 1504/05 im Landshuter Erbfolgekrieg die bayerischen Herzogtümer Landshut und München wieder vereinigen. Er wurde am 30.07.1505 durch den Kölner Schiedsspruch seines Schwagers Maximilian, in dessen Funktion als Römisch-deutscher König (Kaiser erst ab 1508), zum Herzog des gesamten Herzogtums Bayern.

Und er machte weiter Nägel mit Köpfen: Am 08.07.1506 erließ Albrecht das so genannte Primogeniturgesetz, das dem Erstgeborenen die Erbfolge garantieren und eine zukünftige Teilung des Landes verhindern sollte. Erster Profiteur dieses Gesetzes: der junge Herzog Wilhelm IV.

Albrecht starb 1508 mit 60 Jahren; Wilhelm war 15 Jahre alt und Haupterbe. Nach Albrechts Testament, mit Kunigunde als beinharter Vollstreckerin, war Wilhelm als ältester Sohn verpflichtet, seiner Mutter eine jährliche Rente von 1000 Gulden auszubezahlen, falls sie sich nicht wieder verheiratete. Und eine Morgengabe im Wert von 10.000 Gulden sollte Wilhelm binnen eines oder maximal zweier Jahre an seine Mutter auszahlen, damit diese die Schulden bezahlen konnte, die der verstorbene Herzog bei verschiedenen Klöstern, Stiften und Kirchen in Bayern gemacht hatte.

Die Herrschaft Abensberg und die daraus resultierenden Einnahmen sollten jedoch allein Wilhelm zu Gute kommen, wobei Kunigunde allerdings verfügte, dass aus diesen Einnahmen ein jährlicher Unterhalt in Höhe von 1000 rheinischen Gulden an sie ausbezahlt werden sollte. Auch die Kleinodien, Wertsachen, Schmuck und Silbergeschirr, wurden pedantisch registriert und verteilt.

Porträtgemälde von seiner Gattin Maria Jacobäa von Baden, Replik (Foto: Public Domain)

Nun musste er plötzlich auch regieren. Nicht endgültig zu klären ist dabei die Frage, warum Kunigunde nicht versuchte, die Vormundschaft über den noch minderjährigen Wilhelm auszuüben. Möglicherweise fühlte sie sich aber durch die Anweisungen Albrechts gebunden, der in der Primogeniturregelung die Vormünder für Herzog Wilhelm bereits festgelegt hatte.

Die ersten drei Jahre tat er dies daher unter Vormundschaft Wolfgangs von Bayern, dem jüngsten Bruder seines verstorbenen Vaters. Ab 1511 selbständig mit erfahrenen Beratern wie Leonhard von Eck oder Johann Neuhauser, die teilweise schon mit seinem Vater gearbeitet hatten.

Bald schon gab es erste ernsthafte Konflikte, mit denen der junge Mann konfrontiert wurde. Die Landstände wollten mehr Freiheit, und Wilhelms Bruder Ludwig begehrte gegen die Alleinherrschaft Wilhelms auf. Mit Ludwigs Volljährigkeit am 18. Geburtstag brach der Streit um die Primogenitur offen aus. Die Begründung seines Anspruchs auf die Mitregierung war, er sei vor dieser für ihn ungünstigen Erbregelung geboren worden. Ludwig bat Kaiser Maximilian I. (ihren Onkel) um Hilfe. Man befürchtete eine Neuauflage des Landshuter Erbfolgekrieges.
Auf Drängen der Landstände akzeptierte Wilhelm am 17.02.1514 die Mitregierung seines Bruders. Schon bald rückte er wieder davon ab und bereitete sich auf einen Krieg gegen seinen eigenen Bruder vor. Kaiser Maximilian erließ daraufhin am 29.09.1514 in Innsbruck einen Schiedsspruch, wonach Ludwig den Titel eines Herzogs und ein Viertel des Territoriums Bayerns erhalten sollte. Wilhelm sollte von München aus die Bezirke München und Burghausen regieren, Ludwig von Landshut aus die Bezirke Landshut und Straubing.

Diese Machtaufteilung und die Tatsache, dass es doch wieder zwei Herzöge von Bayern gab, funktionierte offenbar; es wurde keine größeren Meinungsverschiedenheiten kolportiert. Großen Anteil daran hatte ihre Mutter Kunigunde, die für ihre beiden älteren Söhne entgegen der geltenden Primogenitur eine gleichberechtigte Erbschaft durchgesetzt hatte.

In den Mühlen der Heiratspolitik von Wittelsbach und Habsburg

Adel und Macht wurden jung verheiratet. Je jünger, desto besser. Billiger und gewaltloser konnte man Geld und Territorien nicht erwerben. „Bella gerant alii, tu felix Austria, nube“ bedeutet „Kriege mögen andere führen, du, glückliches Österreich, heirate“. Dieser bekannte Spruch passt auf kaum jemanden besser als auf Kaiser Maximilian. Der kümmerte sich nach Albrechts Tod nicht nur um Ehepartner für seine bayerischen Nichten (Wilhelms ältere Schwestern), sondern auch für seine Neffen. Sowohl Wilhelm wie auch Ludwig schlug er mehrere Heiratskandidatinnen vor.

Früher hatte er bereits versucht, seine Schwester mit dem Herzog von Savoyen zu verkuppeln, was fehlgeschlagen war. Damit hätte er gerne einen Gegenpol gegen das Tudorengland Heinrichs VII. geschaffen. Als Nächstes träumte er nun davon, Herzog Wilhelm mit Margarete, einer Schwester König Heinrichs VIII. und seit 1513 Witwe des Königs Jakobs IV. von Schottland, zu vermählen.

Im September 1513, Margarete war gerade sechs Monate verwitwet, schrieb er an seine Schwester Kunigunde, dass diese Heirat vor allen anderen geeignet wäre, da Margarete nicht nur sehr schön, sondern auch sehr reich sei. Bayerische Gesandte wurden nach Schottland geschickt, ohne Erfolg kehrten sie zurück.

Margarete heiratete in zweiter Ehe Archibald Douglas, 6. Earl of Angus, und wurde später Großmutter einer der berühmtesten und tragischsten Frauen der Geschichte: Maria Stuart.

Auch die nächste von Kaiser Maximilian angestrebte Verbindung Wilhelms mit einer Königswitwe klappte nicht. Mary Tudor, Königin von Frankreich, heiratete heimlich ihren Liebhaber.

Nun wurden die Fühler nach Portugal ausgestreckt, schließlich stammte Wilhelms Großmutter von dort. Doch bevor die Gesandtschaft zur Brautwerbung abreisen konnte, starb Kaiser Maximilian.

Herzog Wilhelm vermählte sich schließlich im Jahr 1522 mit Maria Jakobäa, der Tochter des badischen Markgrafen Philipp I. Von dieser Hochzeit soll der Schwibbogen im ersten Burghof der Burg zu Burghausen zeugen, der mit dem bayerischen und badischen Wappen sowie der Jahreszahl 1523 bemalt ist. Ob die Ehe glücklich war, darüber wissen wir nichts. Sie hielt 28 Jahre und war frei von Skandalen. Seine Frau überlebte ihn um mehr als 30 Jahre. Von den vier Kindern überlebten ein Sohn und eine Tochter die Kindheit.

Schmutzige Tagespolitik und reines Bier

Im Tagesgeschäft ging es ebenfalls oft um Geld. Wilhelm machte Schulden, um aufwändige Hochzeiten und Mitgiften seiner Schwestern Sybille (mit dem Pfalzgrafen Ludwig) und Sabine (mit Herzog Ulrich von Württemberg) zu ermöglichen. Daraus folgten Steuerforderungen der Regierung, denen die Landstände nur zustimmten, nachdem im Gegenzug eine Reihe Zugeständnisse gemacht wurden. Quid pro quo. So ging Politik damals wie heute. Auch beim berühmten Landtag von Ingolstadt.

In der Zeit vom 30.03. bis 26.04.1516 tagten dort die Landstände zusammen mit den beiden Herzögen im Alten Rathaus. Insgesamt 64 Vertreter des Landes Bayern waren mit Gefolge vor Ort: 32 Adelige, zwölf Geistliche und 20 aus den Städten und Märkten. Es ging beileibe nicht nur ums Bier. Es wurde auch Gericht gehalten.

Holzschnitt von Wilhelm IV. zu Pferd, gedruckt von Hans Guldenmund d. Ä. in Nürnberg (Foto: Public Domain)

Ein Schuldiger für den Bruderzwist musste her für die Öffentlichkeit. Hofmeister Hieronymus von Stauf war ein guter Kandidat. Er war ungeliebt, man konnte ihn leicht als Verräter brandmarken. Am 02.04. wurde dem Landtag die Verhaftung des Hofmeisters in der Nacht zuvor berichtet. In einem Schauprozess wurde er als Zwietrachtsäer beschuldigt und noch während des Ingolstädter Landtages am 08.04.1516 hingerichtet.

Am 24.04.1516 waren die Beratungen endgültig fertig und alles war verabschiedet. Das „Buech der gemeinen Landpot, Landsordnung, Satzung und Gebreuch des Fürstentums in Ober- und Niderbayern“ wurde in München unter großer Geheimhaltung gedruckt. Es besaß bayernweite Gültigkeit und wurde an alle Amtsleute und Richter im Land verschickt. Lediglich der 4. Teil ist heute noch bekannt. Das ist der Teil, der sich mit Bier, seiner Herstellung, seinen Preisen und seinem Export befasst.

Ob der 23.04., mittlerweile „Tag des Bieres“, dem Zufall geschuldet war oder nicht, ist heute nicht mehr zu ermitteln. In der Folge wurde jedenfalls dieses Datum als Ende der Brausaison bis zum 29.09. festgelegt, das Sommerbrauverbot galt von „Georgi bis Michaeli“ und wurde erst 1865 beendet. Wilhelms Platz in der Geschichte war jedenfalls gesichert, auch wenn der Begriff „Reinheitsgebot“ erst ab 1918 dokumentiert ist.

Des Weiteren ärgerte er sich mit Martin Luther herum, ließ dessen Anhänger ausweisen. Er betätigte sich als Gegenreformer, sah aber doch die dringende Notwendigkeit einer Kirchenreform. Sein Beiname „Der Standhafte“ bezieht sich darauf, dass er in der turbulenten Zeit der Reformation eisern am katholischen Glauben festhielt.

Wilhelm war, wie sein Bruder, sehr kunstsinnig, beide förderten Malerei und Musik. Auch Schlösser wie Dachau oder Wasserburg wurden prächtig ausgebaut. Die beiden Brüder markierten damit den Beginn der Renaissance in Bayern. Nicht ganz so prächtig wie die Fugger in Augsburg, aber diese Stadt gehörte damals noch nicht zu Bayern (erst ab 1805).

Alleinherrschaft und Ende

In der Theorie war die Primogenitur durch Kunigundes Eingreifen wieder schnell beendet. Ludwig starb allerdings 1545 ohne einen Sohn, sodass Wilhelm wieder die Alleinherrschaft über Bayern übernehmen konnte. Dies war dann auch das endgültige Ende der bayerischen Landesteilungen, zumal Wilhelm nur einen legitimen Sohn hatte.

Wilhelm starb fünf Jahre nach seinem Bruder, am 07.03.1550 im 57. Lebensjahr. In München, wo er auch geboren wurde. Alleiniger Nachfolger wurde sein Sohn Albrecht V. Wenn von all den hier genannten Namen der von Herzog Wilhelm IV. besonders heraussticht (neben Maria Stuart vielleicht), dann gibt es dafür eine einfache Erklärung. Zwei Dinge lieben die Menschen ganz besonders: Drama und gutes Bier!

Quellen

  1. Wikipedia.
  2. Assél, A.; Huber, Chr.: München und das Bier, Volk Verlag, München, 2009.
  3. Hackel-Stehr, K.: „Das Brauwesen in Bayern“, Dissertation an der TU Berlin, 1987.
  4. Unger, R. W.: „Beer in the Middle Ages and the Renaissance”, Univ. of Pennsylvania Press, 2003.

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