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28.02.1995

Der unsichtbare Lohn

Der unsichtbare Lohn -- Die Betriebe müssen über das Direktentgelt für geleistete Arbeit hinaus auch an Feiertagen, im Urlaub und bei Krankheit weiterbezahlen. Hinzu kommen Zusatzleistungen wie Weihnachts - oder Urlaubsgeld. Außerdem müssen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abgeführt werden. Dies zusammengenommen ergibt die Lohnzusatzkosten. Anhand der am 1. Januar 1995 in Bayern geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen errechnen sich nach Angaben des Bayerischen Brauer -Bundes für einen Facharbeiter (Bewertungsgruppe IV, Ortsklasse I) nachfolgend aufgeführte Personalkosten: Die nominell zu bezahlende Arbeitszeit beträgt 1984 Stunden/Jahr. Daraus errechnet sich ein efektiver Stundenlohn von 42,51 DM, den der Arbeitgeber aufbringen muß..

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