20.03.2000

Flächentarifverträge im Interesse der Brauwirtschaft gestalten

Die deutsche Brauwirtschaft befindet sich in einem strukturellen Wandlungsprozeß, bei dem die Produktivitätsfortschritte nicht durch Tarifvereinbarungen aufgezehrt werden dürfen. Denn der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit – und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen – erfordert finanzielle Mittel.
Vor diesem Hintergrund ist das Tarifgeschehen in der Brauwirtschaft zu betrachten; die Flächentarifverträge gehören auf den Prüfstand.
Eine Analyse aller tarifvertraglichen Abmachungen ergibt, daß diese vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage der Brauwirtschaft zu teuer, zu unflexibel und zu wenig differenziert sind. Manch ein Betrieb hat in gemeinsamer Verantwortung mit dem Betriebsrat und der Belegschaft durch Betriebsvereinbarungen hier Abhilfe geschaffen.

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