15.04.1998

Arbeitssicherheit in der Brauindustrie

Von der Öffentlichkeit etwas unbeachtet, trat im August 1997 das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit”, kurz Arbeitsschutzgesetz, in Kraft (1). Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer sind nun gezwungen, sich stärker mit der Thematik Arbeitssicherheit zu beschäftigen. Die Notwendigkeit und Aktualität dieser Maßnahmen spiegelt sich auch in den Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften wider.
Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten zeigt, daß ein akuter Handlungsbedarf im Bereich der Arbeitssicherheit in Brauereien besteht. So wurden allein 1996 über 4300 Unfälle der Berufsgenossenschaft gemeldet. Tabelle 1).

... B. Gewerbeaufsichtsamt etc..

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