Das Hartz-Gesetz - die wesentlichen Änderungen bei geringfügig Beschäftigten
Durch das 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetz) ergeben sich zum 1. April 2003 wesentliche Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Da sich insbesondere viele kleine und mittelständische Brauereien dieser Beschäftigungsform bedienen, ist auch die Brauereibranche von diesen Änderungen betroffen.