07.02.2012

Ausbildung zum sicherheitstechnischen Prüfer für Getränkeschankanlagen

Am 30. Juni 2005 verlor die Schankanlagenverordnung ihre Gültigkeit. Anlagenbetreiber sind auch nach der Abschaffung der Schankanlagenverordnung nach wie vor für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden sowie für die Hygiene verantwortlich. Problematisch ist, dass die geltenden Vorschriften nicht mehr in einer Verordnung zusammengefasst sind, sondern mittels unterschiedlicher EU-Verordnungen (EU VO 852, BasisVO 178, 89/654/EWG usw.) und durch die nationale Gesetzgebung (LMHV, LFGB, ArbSchG, Betr.SichV, ProSG usw.) Gültigkeit haben. Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, muss sich der Betreiber einer Schankanlage am Stand der Wissenschaft und Technik orientieren. Die Informationen hierzu kann er aus berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und Regeln sowie aus DIN Normen beziehen, die aber ihrerseits nicht rechtsverbindlich sind. Diese Sachlage bewog den Arbeitskreis Getränkeschankanlagen der berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ), eine Prüfungsordnung für die Ausbildung von Personen zur sicherheitstechnischen Überprüfung von Getränkeschankanlagen zu entwerfen. Als einer von drei Lehrgangsträgern wurde die Doemens Akademie auf Basis des Grundsatzes (BGG/GUV-G 969) des Arbeitskreises Getränkeschankanlagen von der Berufsgenossenschaft (BG) autorisiert, ab Frühjahr 2012 Grund- und Fortbildungslehrgänge mit sich anschließender Prüfung anzubieten.

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