Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen
Unternehmer können ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
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Unternehmer können ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
Krones AG
Störtebeker Braumanufaktur GmbH
Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG
Neumarkter Lammsbräu Gebr. Ehrnsperger KG
Steinecker GmbH