Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen
Unternehmer können ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
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Unternehmer können ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
Krones AG
GEA Group Aktiengesellschaft
Neumarkter Lammsbräu Gebr. Ehrnsperger KG
Hopfenveredlung St. Johann GmbH
Flensburger Brauerei Emil Petersen GmbH & Co. KG