Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen
Unternehmer können ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
Eingabehilfen öffnen
Unternehmer können ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
Schoeller Allibert GmbH
Kaiser Brauerei GmbH
IndustrieWert GmbH
Carlsberg Breweries A/S, Carlsberg Deutschland GmbH
König-Brauerei GmbH