Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen
Unternehmer können ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
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Unternehmer können ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co KG
Schneider Weisse G. Schneider & Sohn GmbH
Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG
GEA Group Aktiengesellschaft
Störtebeker Braumanufaktur GmbH