08.04.2020

Veltins befreit Gastronomiepartner für zwei Monate von Darlehensrückzahlungen

Die Brauerei C. & A. Veltins, Meschede-Grevenstein, hat zur Stützung ihrer Vertragspartner in der Gastronomie mit Wirkung zum 6. April 2020 die Darlehensrückzahlung für zwei Monate ausgesetzt.

„Wir wollen Betrieben die notwendige Luft verschaffen und zu einer Erleichterung beim Neustart nach der Krise beitragen“, sagte Veltins-Generalbevollmächtigter Michael Huber. „Der Lockdown war nichts anderes als eine Vollbremsung – und zwar auf Null.“ Die Gastronomie habe die volle Wucht der Corona-Krise getroffen, sodass die Einnahmeausfälle in den meisten Betrieben bei 100 Prozent liegen. Nach den Worten von Michael Huber gebühre es die traditionelle Gastronomietreue der Brauerei C. & A. Veltins, dass man in solch ungewöhnlich schweren Zeiten helfe. Die sauerländische Brauerei hatte gleich nach Krisenbeginn ein umfangreiches Beratungsprogramm gestartet, mit denen hilfesuchenden Gastronomiepartnern Hinweise und Empfehlungen als Erstmaßnahmen an die Hand gegeben wurden.

Chance auf Neuanfang geben

Nun gehe es darum, die zwangsläufig ausgebliebene Liquidität nicht weiter zu belasten. Mit der Stundung der Darlehenstilgungen bis Ende Mai gebe man den Gastronomen ein Stück Sicherheit bei den Planungen für den Neustart. Veltins hat damit ihre Initiative zur Stützung der gesamten gastronomischen Lieferkette komplettiert. Michael Huber: „Das Signal soll eines deutlich machen: Wenn wir von unseren Partnern gebraucht werden, sind wir da!“

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