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13.11.2003

Amtlich zugelassene Untersuchungsstelle gemäß Trinkwasserverordnung

Die Staatliche Brautechnische Prüf- und Versuchsanstalt des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der TU München besitzt seit Oktober 1998 die Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 19 Abs. 2 Satz 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) i.d.F. der Bek. v. 5. 12. 1990 und seit März dieses Jahres die amtliche Zulassung als Untersuchungsstelle gemäß der TrinkwV 2001. Nach § 15, Abs. 4 der TrinkwV 2001 dürfen die darin vorgeschriebenen Untersuchungen einschließlich der Probenahme nur noch von Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 vorweisen können. Die Staatliche Brautechnische Prüf- und Versuchsanstalt hat sich im Januar diesem Verfahren beim Bayer..

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