Hilfe bei der Umsetzung neuer EU-Regelung
Zum 1. September 2008 wurden die bisher bestehenden nationalen Rechtsvorschriften über Rückstandshöchstgehalte europaweit durch eine einzige – innerhalb der EU direkt geltende – Regelung ersetzt (Verordnung EG 396/2005). In vielerlei Hinsicht bietet die zur Vereinheitlichung der bisher auf nationaler Ebene geregelten Rückstandshöchstgehalte gedachte EU-Verordnung eine Vereinfachung, es bleiben jedoch auch noch etliche Fragen offen.