Vergleich bei Streit um Biomineralwasser
Bei der Verhandlung der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen das erste Biomineralwasser BioKristall der Neumarkter Lammsbräu vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth kommt es zu einem Vergleich. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Bezeichnung und das Qualitätssiegel Biomineralwasser mit der Begründung geklagt, dass im Wesentlichen das Mineralwasser nicht unter die EG-Bio-Verordnung falle und deshalb der Begriff „BIO“, selbst bei entsprechender Zertifizierung nach dem Standard der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V., nicht verwendet werden dürfe. Das Gericht kritisierte eine zu große Ähnlichkeit des verwendeten Biomineralwasser-Zeichens zum noch gültigen staatlichen Bio-Siegel. V. handelt..