Abwassergebühren - Gerechtigkeit der Berechnung - Teil 2
Kostenaufteilung für das Schmutzwasser
Abwasserrelevante Betriebe werden im Rahmen der Erhebung von Starkverschmutzerzuschlägen vermehrt an dem verursachten Investitions- und Betriebskostenaufwand der kommunalen Abwasserentsorgung beteiligt. Dadurch soll eine verbesserte Gebührengerechtigkeit erreicht werden.
Für die Ermittlung der vemehrten Nutzung, als Basis für den Gebührenzuschlag, wurde in der Vergangenheit für Betriebe der Getränke- und Lebensmittelproduktion die organische Schmutzfracht (BSB-Fracht) verwendet. Dies ist aufgrund der speziellen Zusammensetzung (vgl.Tab. 1) von Abwassser aus der Lebensmittel- und Getränkeproduktion, insbesondere im Hinblick auf die abfiltrierbaren Stoffe (TS0), den Gesamt-Stickstoff (TKN) und den Gesamt-Phosphor (Pges) nicht sachgerecht.