Abwassergebühren nach der gemessenen Abwassermenge
Ganz überwiegend sehen die Abwassergebührensatzungen vor, daß sich die Höhe der Gebühren nach der abgeleiteten Abwassermenge bestimmt. Dabei wird dann weiter unterstellt, daß Abwasser in dem Umfang abgeleitet worden ist, wie Frischwasser bezogen wurde. Dies trifft im Regelfall zu, aber nicht immer, insbesondere nicht bei Produktions- und Verarbeitungsbetrieben, wo Frischwasser beispielsweise verdampft oder in die Produktion hineingeht, mithin jedenfalls nicht in die Kanalisation abgeleitet wird. Für diesen Fall sehen die Abwassergebührensatzungen vor, daß die tatsächlich in den Kanal abgeleitete Abwassermenge gemessen werden kann und nur dieses Ergebnis der Bemessung der Abwassergebühren zugrunde zu legen ist. 9. 1996 – 5 UE 3355/94 -)..