Untersuchung von eingeleitetem Abwasser
Abwasser aus Produktionsbetrieben ist für die Kläranlagen nicht immer problemlos. Deshalb sind vielfach Grenzwerte festgelegt worden, die nicht überschritten werden dürfen. Natürlich haben die Kläranlagenbetreiber manchmal Argwohn, ob die maßgebliche Regelung auch respektiert wird. Deshalb werden vielfach Abwasseruntersuchungen im Kanalnetz durchgeführt, die natürlich Kosten verursachen. Gegebenenfalls taucht die Frage auf, ob die Gemeinde als Inhaber der Kanalisation einen Kostenersatz beanspruchen kann.
Mit einem solchen Sachverhalt hat sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 14. 3. 1997 – 22 A 1438/96 – befaßt. In dem konkreten Fall berief sich die Gemeinde für ihren Kostenerstattungsanspruch auf ihre Entwässerungssatzung. Dr.-tt-.