"Berücksichtigung abzugsfähiger Wassermengen bei der Abwassergebührenberechnung"
Die zum Thema "Berücksichtigung abzugsfähiger Wassermengen bei der Abwassergebührenberechnung" von der ATV im Jahre 1987 durchgeführte Fragebogenaktion ist im Jahr 1999 mit Mitteln des Forschungsfonds von ATV-DVWK und GFA wiederholt worden. Neben Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung wird ein Umfrageergebnis zur Absetzung von Wassermengen in verschiedenen Branchen tabellarisch aufgeführt und es wird auf wesentliche Veränderungen gegenüber dem früheren Arbeitsbericht hingewiesen.
1. Veranlassung
Die Abwassergebührenerhebung richtet sich im Allgemeinen nach der Menge des bezogenen Frischwassers. In vielen Industrie- oder Gewerbebetrieben werden entnommene Wassermengen jedoch aus verschiedensten Gründen (siehe Abschnitt 3.2. Ähnliches tritt im Privatbereich auf, wie z.B....